Prüfungsordnung Nebenfach Allgemeine Linguistik

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Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Linguistik, gültig ab 01.10.2000, wird für das Nebenfach Allgemeine Linguistik wie folgt geändert.
Die Änderung tritt am 23. Mai 2006 in Kraft.

Neufassung des §22 Abs. (2) Nr. 1

  1. Allgemeine Linguistik
    Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 6 Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot des Instituts für Linguistik (davon mindestens 2 Hauptseminare):
    1. 2 Wahlveranstaltungen *
    2. 2 Veranstaltungen: Synchrone Grammatik (z.B. Lexikon, Syntax, Morphologie, Semantik, Pragmatik)
    3. 2 Veranstaltungen: Sprachtypologie und/oder kontrastive Analyse und/oder synchrone Grammatik einer Fremdsprache
      * Die Wahlveranstaltungen können aus den obigen und den folgenden Bereichen gewählt werden: Sprachstatistik, Geschichte der Sprachwissenschaft, Soziolinguistik, Spracherwerb, Sprachgeschichte, Sprachdidaktik / Deutsch als Fremdsprache sowie weitere Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Instituts für Linguistik.
    4. einer schriftlichen Prüfung von 4 Stunden Dauer, bei der eine Aufgabe aus einem Teilgebiet der Linguistik bearbeitet werden muss.

    Hinweis zur Durchführung:

    Die Feststellung der Endnote im Nebenfach ist beim Prüfungsamt unter Angabe des Prüfers anzumelden.

    Die schriftliche Prüfung ist zu den vom Institut für Linguistik festgesetzten Terminen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung anzumelden. Die erforderlichen Scheine sind dabei vorzulegen.

Neufassung des §25 Abs. (4) Punkt a.:

  1. Allgemeine Linguistik
    Die Fachnote ergibt sich als Mittel aus folgenden Noten:
    • Arithmetisches Mittel der Leistung nach §22, Abs. 2, Nr. 1a mit Faktor 1
    • Arithmetisches Mittel der Leistung nach §22, Abs. 2, Nr. 1b mit Faktor 2
    • Arithmetisches Mittel der Leistung nach §22, Abs. 2, Nr. 1c mit Faktor 2
    • Arithmetisches Mittel der Leistung nach §22, Abs. 2, Nr. 1d mit Faktor 5

Achtung: Für die korrekte Wiedergabe und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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