Prüfungsordnung Nebenfach Französische Linguistik

Default-Text der hier stehen soll ...

Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Linguistik, gültig ab 01.10.2000, wird für das Nebenfach Französische Linguistik wie folgt geändert.
Die Änderung tritt am 12. Dezember 2005 in Kraft.

Neufassung des §22 Abs. (2) Nr. 3

  1. Französische Linguistik
    1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an:
      1. Grammatikkurse I und II
      2. eine Übung zum Training des französischen Ausdrucks (z.B. Conversation, Expression écrite et orale)
    2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren zur französischen Linguistik
    3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Hauptseminaren zur französischen Linguistik
    4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
      1. Übersetzung Deutsch-Französisch III
      2. Übersetzung Französisch-Deutsch
    5. mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer, die sich auf mit dem Fachprüfer zu vereinbarende thematische Schwerpunkte gemäß a-d erstreckt. Sie dienen als Nachweis für die Vertrautheit mit sprachwissenschaftlichen Methoden sowie die Fähigkeit zu ihrer Anwendung auf selbstgewählte Bereiche. Ein Teil der Prüfung wird in französischer Sprache abgehalten.

    Achtung: Für die korrekte Wiedergabe und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Zum Seitenanfang